Podcast-Tipp: In der aktuellen Folge von „Verurteilt! – Der Gerichtspodcast" geht es um einen Fall, der exemplarisch für viele ähnliche Verfahren steht – und noch dazu direkt vor unserer Haustür verhandelt wurde.
In einer Wiesbadener Wohngemeinschaft wundern sich die Mitbewohnerinnen, warum ihr 23-jähriger Mitbewohner immer als Erster ins Bad will. Der Grund: Im Warmwasserboiler steckt ein Radiowecker mit eingebauter Kamera, die die Frauen beim Duschen filmt. Als die Frauen den Trick entdecken, erstatten sie Anzeige – und machen den Fall öffentlich.
Drei Jahre dauert es, bis er im Februar 2026 vor dem Amtsgericht Wiesbaden verhandelt wird. Der Vorwurf: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a StGB. Die Strafandrohung reicht von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Der Fall zeigt gut, wie lange solche Verfahren sich hinziehen können und wie schwierig die Beweisführung im privaten Umfeld oft ist. Hörenswert für alle, die sich für den strafrechtlichen Schutz der Privatsphäre bei heimlichen Bildaufnahmen interessieren.
und hier der Ausschnitt mit mir: